Wie vorbereiten?

Die Begegnung mit dem Tod ist unabwendbar. Sich bewusst darauf vorzubereiten, ist ein wertvoller und hilfreicher Aspekt. Wer wahrhaftig loslassen kann, sollte zunächst ankommen – an jenem Punkt, der richtig und passend ist. Auf dem Weg zu diesem Punkt sind wir da.

Die richtige Vorbereitung auf eine palliative Behandlung und auf die letzte Lebensphase vereinfacht zahlreiche Angelegenheiten, die im späteren Verlauf schwieriger zu beeinflussen sind. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit den zentralen Themen auseinander.

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag/Vollmacht
  • Palliative Betreuungs- und Behandlungsplan
  • Runder Tisch
  • Freitodbegleitung

Mit einer Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen emotional und erleichtern Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzte Entscheidungen über den weiteren Verlauf Ihrer Therapie, da man im Voraus weiss, welche Massnahmen Sie ablehnen und welche Sie befürworten. In einer Patientenverfügung legen Sie vorausschauend und konkret fest, welche medizinischen Massnahmen für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie wegen eines Krankheitsverlaufs (z.B. Demenz) oder Unfalls nicht mehr dazu in der Lage sein, eigenständige Entscheidungen zu treffen oder diese zu äussern.

Das Wichtigste in Kürze

Verfassen einer Patientenverfügung
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung für sich selbst erstellen. Das Verfassen einer Patientenverfügung für eine andere Person ist ausgeschlossen.

Aufbewahren der Patientenverfügung
Übergeben Sie eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem behandelnden Arzt sowie Ihren Vertretungspersonen. Tragen Sie die Hinweiskarte mit den Angaben zu Vertretungsperson und Aufbewahrungsort der Patientenverfügung stets auf sich, zum Beispiel im Portemonnaie.

Gültigkeit der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung muss das Erstellungsdatum sowie die Unterschrift der verfügenden Person aufweisen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit angepasst werden. Grundsätzlich ist die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht befristet. Hingegen empfiehlt sich das Überprüfen, Datieren und Unterschreiben in regelmässigen Abständen,. Bei Diagnose einer schweren Krankheit, vor einer grossen Operation oder eingreifenden Behandlungen ist eine Besinnung und Neuunterzeichnung ebenfalls sehr empfehlenswert.

Mutmasslicher Wille:
Der Patientenwille hat einen hohen Stellenwert, ist dieser nicht schriftlich festgehalten, gilt der mutmasslicher Wille. (Äusserungen über Haltung Bedürfnisse und Wünsche in Bezug zur letzten Lebensphase und dem Sterben in früheren Gesprächen)

Es gibt verschiedene Modelle und Vorlagen für eine Patientenverfügung. Hier diejenige der FMH.

Patientenverfügunge FMH, Ausführliche Version Kurzversion ErläuterungenHinweiskarte 

Beachten Sie auch die Dokumentation Patientenverfügung in der deutschsprachigen Schweiz von Heinz Rüegger

Mit einem Vorsorgeauftrag übergeben Sie die Verantwortung über bestimmte Dinge (z.B. Finanzen, Verwaltung von Liegenschaften, Unterzeichnung von Verträgen) an eine von Ihnen gewählte Person und machen sie so zu Ihrem gesetzlichen Vertreter. Machen Sie sich Gedanken darüber, wer in einer solchen Situation in Ihrem Sinn handeln würde. Bestimmen Sie den Umfang sowie die Bedingungen für ein Erlöschen der Vollmacht. Seien Sie sich bewusst, dass die Vollmacht auf Ihren Wunsch auch über den Tod hinaus gültig bleibt, aber Banken die Konten einer verstorbenen Person bis zur Klärung des Erbes meistens einfrieren. Treffen Sie dahingehend Vorkehrungen, damit die Begünstigten Ihrer Hinterlassenschaft finanziell abgesichert sind.

Der Palliative Betreuungs- und Behandlungsplan ist die konkrete Form Ihrer Patientenverfügung. Sämtliche Punkte, die Sie in Ihrer Verfügung formuliert haben, werden darin behandelt. Im Zentrum stehen Ihre Ziele, Wünsche, Prioritäten und Bedürfnisse. Als Arbeitsinstrument für die berufsübergreifende Betreuung begleitet Sie der Behandlungsplan durch die Institutionen. Er dient als Richtlinie für Ihre individuelle palliative Behandlung und Begleitung und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Er trägt zur Sicherung Ihrer selbstbestimmten Lebensweise bei, gewährleistet ganzheitliche Sicherheit durch eine Netzwerk-Organisation und psychologische Unterstützung für Sie und Ihre Familie und Nächsten.

Beim Runden Tisch handelt es sich ein gemeinsames Gespräch zwischen den Betroffenen und Angehörigen, mit zuständigen Ärzten, Pflege- und Fachpersonen sowie den Angehörigen. Sie als Betroffene/r haben dadurch die Möglichkeit, die Hauptverantwortlichen Ihrer Therapie kennenzulernen. Dabei werden die wichtigsten Punkte besprochen sowie Ziele und Strategien entwickelt. Alle Anwesenden bekommen einen Eindruck davon, was vorbereitet werden muss, welche Mittel erforderlich sind und welche Ressourcen dabei zur Verfügung stehen. Ein Runder Tisch kann in unterschiedlichen Settings und mehrere Male stattfinden, er unterstützt die gemeinsame und multiprofessionelle Entscheidungsfindung. 

Dem Patienten wird eine tödliche Substanz oder eine Massnahme vermittelt, die der Suizidwillige ohne Fremdeinwirkung selber einnimmt oder durchführt. Das ist im Falle einer zum Tode führenden Krankheit in der Schweiz erlaubt, sofern die Suizidbeihilfe nicht aus eigennützigen Motiven geschieht (StGB Art 115, Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord). (Definition aus Positionspapier zur Suizidbeihilfe von palliative ostschweiz, 2013)

Weiterführende Informationen

Umgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen, Kt. SG 2013