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Finanzierung von Palliative Care

Da die Palliative Care im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht speziell geregelt ist, erfolgt die Kostenübernahme nach den allgemeinen Grundsätzen des KVG. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Da gewisse Medikamente, Leistungen und Hilfsmittel nicht durch die Krankenversicherer abgedeckt werden, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme jeweils frühzeitig beim zuständigen Versicherer abzuklären.

KVG

Die konkreten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die im Rahmen von Palliative Care im Vordergrund stehen, sind:

  • Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, stationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden von Ärzten oder Ärztinnen, Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen sowie Personen, die auf ärztliche Anordnung Leistungen erbringen (Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie usw.)
  • Analysen, Arzneimittel, Hilfsmittel und Gegenstände, die von Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen verordnet werden
  • Aufenthalt im Spital
  • Apothekerleistung bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln

Weiterführende Informationen zur Finanzierung von Palliative Care Leistungen finden Sie auf der Hopmepage von palliative ch.

Weiterführende Informationen

Das Thema Finanzierung in der Gesundheitspolitik

Das Bewahren von Lebensqualität bis zuletzt ist ein wichtiges Engagement und sehr viel wert. Doch es kostet Geld. Die Finanzierung und flächendeckende Bereitstellung von Palliative Care ist eine Thematik, die auch Bund und Kantone stark beschäftigt. Vertiefte Informationen und aktuelle Entwicklungen lassen sich auf der Website des Bundes nachlesen. Oder in der Broschüre "Finanzierung der Palliative Care Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care in der ambulanten Pflege und der Langzeitpflege."

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